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AÜG Reform 2017: Ihre Guideline

Von Maik Schulze
AüG Reform 2017 - Ihre Guidelines

Kürzlich brachte der deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (sog. AÜG Reform 2017) auf den Weg. Ab April 2017 greifen die neuen Regelungen für die Personaldienstleistungsbranche. Auch Sie arbeiten als Personaldienstleister und sind kein ausgebildeter Jurist? Ihnen fällt das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten dementsprechend schwer? Dann gebe ich Ihnen mit diesem Beitrag eine Guideline zu den wesentlichen Neuerungen der AÜG Reform 2017 an die Hand.

AÜG Reform 2017 in 5 Punkten

1. Beachten Sie die Festsetzung auf 18 Monate Höchstüberlassung.

Wichtig bei der Kalkulation der 18 Monate Höchstüberlassung ist die Einberechnung von Voreinsatzzeiten Ihres Mitarbeiters bei Ihrem Kunden. Nur ab einer 3-monatigen Beschäftigungspause kann diese außer Acht gelassen werden. Dabei ist es gleich, ob der Mitarbeiter über Sie oder einen anderen Personaldienstleister bei dem Kunden überlassen war.

Michael Mönke nimmt in seinem Blogpost Schreckgespenst AÜG Reform 2017 im Detail Bezug auf die neue Regelung zu den 18 Monaten Höchstüberlassung.

2. Sie haben Optionen von der Regelung über die 18 Monate Höchstüberlassung abzuweichen.

Bei tarifgebundenen Kundenunternehmen kann über den Tarifvertrag ein fester Abweichungszeitraum bestimmt werden oder eine generelle Abweichung, die über eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt wird. Auch nicht-tarifgebundene Unternehmen haben die Möglichkeit zur Abweichung, jedoch mit größeren Einschränkungen als tarifgebundene Kunden.

3. Das Einhalten der 18 Monate Höchstüberlassung ist für Sie relevant.

Daher sollten Sie einen klaren Prozess in Ihrem Personaldienstleistungsunternehmen etablieren, der das Befolgen der 18 Monate Höchstüberlassung garantiert. So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen vor Rechtsfolgen ab. Auch vermeiden Sie das Risiko, Ihren Mitarbeiter an Ihren Kunden ungewollt zu verlieren.

4. Beachten Sie die Equal Pay Frist nach 9, spätestens nach 15 Monaten.

Der von Ihnen überlassene Mitarbeiter muss generell nach 9 Monaten einem vergleichbaren Arbeitnehmer Ihres Kunden in allen Vergütungsaspekten gleichgestellt werden. Ist Ihr Kunde einem Branchenzuschlags-Tarifvertrag zugeordnet, ist eine Ausweitung auf 15 Monate bis zur vergleichbaren Bezahlung möglich. Ab einer Beschäftigungspause von 3 Monaten beginnt die Equal Pay Frist Berechnung von vorne.

5. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gewinnt an Bedeutung.

Durch die Verwendung rechtlich abgesicherter Vorlagen für Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie die fristgerechte Unterzeichnung dessen schützen Sie Ihr Personaldienstleistungsunternehmen sowie Ihren Kunden vor rechtlichen Konsequenzen.

Planen Sie Ihren Mitarbeiter an Ihren Kunden zu überlassen, so sollten Sie im Vertrag Ihre Dienstleistung als Arbeitnehmerüberlassung betiteln. Auch sollten Sie darauf achten, dass Sie und Ihr Kunde beidseitig den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag noch vor Tätigkeitsbeginn Ihres Mitarbeiters unterzeichnen. Nur so erfährt das Dokument seine rechtssichere Gültigkeit.

AÜG Reform 2017 – Ihr Ausblick

In diesem Beitrag habe ich Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Aspekten der AÜG Reform 2017 gegeben. Grundsätzlich wird es sich für Sie in der Zukunft auszahlen, wenn Sie sich einen tieferen Einblick in das Reformpaket verschaffen. Meiner Meinung nach kann eine prozessbasierte und rechtskonforme Anwendung der neuen Regelungen Ihnen sogar einen Wettbewerbsvorteil erbringen. Möchten Sie dazu mehr erfahren, kontaktieren Sie mich gerne.

Quelle: Drucksache 18/9232 Deutscher Bundestag

Beitragsbild: © Janina Dierks– fotolia.com

Maik Schulze

Geschäftsführer
Ich bin (Groß-)Meister im Spagat: Sowohl die strategische Beratung und Begleitung unserer BS Partner ist mein Metier als auch die operative Betreuung und Akquise von Kunden in unserem Personaldienstleistungs-Business. In meiner Freizeit bin ich eine „Wasserratte“, fahre gerne Boot und Wakeboard.

Wir von BS PartnerServices sind dein Full-Service-Anbieter für die Selbstständigkeit in der Personaldienstleistung. Wir organisieren deine Gründung und halten dir den Rücken frei, damit du deine Firma zum Erfolg führst