Eine Unternehmensgründung in der Personaldienstleistung schüttelt sich niemand schnell aus dem Ärmel. Das zeigt unsere eigene, auf inzwischen mehr als 10 Jahren basierende, Erfahrung bei der Unterstützung von Unternehmensgründern bei ihrem individuellen Weg in die Selbstständigkeit. In unseren Gesprächen mit angehenden Gründern kommen diverse Fragen an die Oberfläche. Die Top 5 der FAQs haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengetragen.

Seit mehr als 10 Jahren unterstützen wir mit BS PartnerServices ambitionierte Personen bei ihrer Unternehmensgründung in der Personaldienstleistung.
„Wie viel Gehalt kann ich mir als Geschäftsführer auszahlen?“
Maik Schulze: Das hängt im Wesentlichen von der Kapitalausstattung Ihres eigenen Start-Ups ab. Ich rate Ihnen Ihr Gehalt so zu wählen, dass Sie Ihre privaten Verpflichtungen bedienen können. Eine Grillparty im Sommer oder ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt sollten für Sie weiterhin drin sein. Sobald Ihr Unternehmen den Return on Investment erreicht, können Sie Ihr Gehalt der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens gemäß anpassen.
„Was birgt eine Entscheidung für ein Bankdarlehen oder die Beteiligung von Investoren? Darf ich bei Letzterem mein Gehalt selbst bestimmen?“
Rüdiger Bleckmann: Ob Sie sich zur Finanzierung Ihres Start-Ups für ein Bankdarlehen (d.h. für Sie: 100% Gesellschafteranteile) oder ein Investorenmodell (d.h. für Sie: Gesellschafteranteile in mehreren Händen) entscheiden, spielt in der BS Partnerschaft für Ihr Geschäftsführergehalt eine untergeordnete Rolle. Zu den von Maik bereits genannten Faktoren (Kapitalausstattung, wirtschaftlicher Erfolg) sind steuerrechtliche Aspekte relevant. Ihre Gehaltsentscheidung muss den Kriterien der Angemessenheit und einem Fremdvergleich standhalten. Formal gesehen benötigen Sie bei der Beteiligung mehrerer Gesellschafter für die Festlegung Ihres Gehalts einen Gesellschafterbeschluss. Sind Sie alleiniger Gesellschafter entfällt dieser entsprechend.
„Darf ich außerhalb meines, mit BS PartnerServices vertraglich geregelten, Gebiets akquirieren?“
Maik Schulze: Ja. Der im BS Partnervertrag festgelegte Gebietsschutz dient in erster Linie dazu Ihnen die Sicherheit zu geben, dass an Ihrem Standort kein anderer BS Partner hinzukommt. Sie können Kunden im gesamten Bundesgebiet akquirieren solange Sie dies nicht an Standorten tun, an denen sich bereits andere BS Partnerunternehmen befinden.
„Besitzt mein Unternehmen bei der Kooperation mit BS PartnerServices selbst die Arbeitnehmerüberlassungslizenz?“
Rüdiger Bleckmann: Ja. Die Arbeitnehmerüberlassungslizenz ist an Ihr BS Start-Up gebunden.
„Der Vertrag mit BS PartnerServices läuft mindestens 5 Jahre. Darf ich meine erarbeiteten Datensätze behalten, falls ich mich für eine Beendigung der Partnerschaft entscheide?“
Rüdiger Bleckmann: Ja. Sämtliche Daten (z.B. wirtschaftliche und Kunden- und Bewerber-Daten), die Sie innerhalb Ihrer BS Partnerschaft erarbeiten, sind nach Beendigung des Partnervertrages Ihr Eigentum.
Auch wir sahen uns vor unserer Unternehmensgründung in der Personaldienstleistung mit diesen Fragen konfrontiert. Wir möchten Ihnen daher mit diesem Beitrag unsere persönliche Erfahrung weitergeben. Wie steht es denn nun um Ihre Fragen?
P. S.: Mehr zum Thema Einkommen als BS Partner finden Sie im Beitrag Was verdient ein BS Partner? | Infos zum Startkapital erhalten Sie im Beitrag Wie viel Startkapital braucht ein BS Partner?
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