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Die Drehtürklausel – was man darüber wissen sollte

Von Rüdiger Bleckmann
Einstellungsgespräch eines Mitarbeiters mit Recruiter

Spätestens seit dem Schlecker-Skandal ist der Begriff Drehtürklausel nicht nur in der Zeitarbeitsbranche ein geflügeltes Wort.

Auch bei der Prüfung durch die BfA gehört die Frage nach Definition und Inhalt der Drehtürklausel zum Standard. Umso wichtiger ist es, die Klausel zu kennen.

 

Wir verraten dir, was es mit der Drehtürklausel auf sich hat und wie sie deine Arbeit in der Arbeitnehmerüberlassung beeinflusst.

Nur so viel: Anton Schlecker spielt eine entscheidende Rolle:

 

Was ist die Drehtürklausel?

Die Drehtürklausel geht auf den Drehtüreffekt zurück.

Dieser beschreibt ein Phänomen, das in der Vergangenheit in der Arbeitnehmerüberlassung häufiger anzutreffen war:

Ein Mitarbeiter ist bereits seit längerer Zeit als Stammmitarbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt und erhält daher bereits ein recht gutes Gehalt. Der Kunde möchte aber seine Personalkosten senken. Die Lösung: Er kündigt die Festanstellung und stellt den Mitarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma zu günstigeren Konditionen wieder ein. Das ist der Drehtüreffekt.

Der Arbeitnehmer wird in diesem Szenario eindeutig schlechter gestellt und in seinen Arbeitsbedingungen degradiert. Um den Arbeitnehmer genau davor zu schützen, gibt es die Drehtürklausel.

Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate aus einem Unternehmen ausgeschieden sein muss, bevor er über eine Zeitarbeitsfirma zu anderen oder schlechteren Bedingungen wieder im selben Unternehmen eingesetzt werden kann.

Ziel der Drehtürklausel ist es also, den Missbrauch von Leiharbeitnehmern zu verhindern und ihre Arbeitsbedingungen besonders zu schützen.

Die Klausel findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4, 9 Nr. 2 AÜG (Fassung ab 01.04.2017).

Der Drehtüreffekt

Das Prinzip des Drehtüreffekts

 

Warum gibt es die Drehtürklausel?

Ein wesentlicher Auslöser für die Entstehung der Drehtürklausel sowie für eine grundlegende Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) war der allseits bekannte Schlecker-Skandal im Jahr 2009.

Bei Schlecker konnte der Drehtüreffekt im großen Stil beobachtet werden: Das Unternehmen entließ fast die gesamte Belegschaft, um sie dann über eine von Schlecker selbst gegründete Leiharbeitsfirma zu deutlich schlechteren Konditionen wieder einzustellen und an Schlecker zu verleihen. Dahinter stand die Motivation, die Personalkosten deutlich zu senken.

Um genau solche Praktiken konsequent zu unterbinden und die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zu schützen, hat der Gesetzgeber dann 2011 die Drehtürklausel in das AÜG aufgenommen und mit der AÜG-Reform 2017 weiter verschärft.

 

Für wen gilt die Drehtürklausel?

Die Drehtürklausel gilt für alle Personaldienstleister in Deutschland sowie deren Kundenunternehmen und Mitarbeiter.

Da die Drehtürklausel gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es umso wichtiger, dass du als Personaldienstleister vor Beginn eines Einsatzes immer abklärst, ob deine Mitarbeiter bereits bei einem Kunden tätig waren.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dies bei jeder Einstellung pauschal erfragen und dir vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen.

Bewerbungsgespräch

Die Drehtürklausel solltest du bei jedem Einstellungsgespräch immer im Hinterkopf halten und abfragen.

 

Ausnahmen und Besonderheiten

Es gibt keine Ausnahmen von der Drehtürklausel. Sie gilt für alle Personaldienstleister und Kundenunternehmen gleichermaßen.

Der Gesetzgeber geht sogar noch weiter und hat die Drehtürklausel verschärft:

Die 6-monatige Überlassungssperre gilt nicht nur für ein Unternehmen, sondern auch für alle Tochter- oder Mutterunternehmen dieses Unternehmens.

Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns an verschiedene Unternehmen verliehen wird und so Equal Pay bzw. Equal Treatment umgangen wird.

Nach einer bestimmten Einsatzdauer in ein und demselben Entleihbetrieb hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay. Das bedeutet, dass sein Gesamtlohn an den der Stammbelegschaft angeglichen werden muss.

In der Vergangenheit haben daher einige Konzerne Leiharbeitnehmer zwischenzeitlich in Tochterunternehmen eingesetzt, um die Fristen für die Anwendung von Equal Pay zu umgehen und Personalkosten zu sparen.

Die Drehtürklausel stellt also sicher, dass Leiharbeitnehmer tatsächlich die Bedingungen erhalten, die ihnen zustehen.

 

Was passiert, wenn ich die Drehtürklausel nicht einhalte?

Sollte die Frist von 6 Monaten aus irgendeinem Grund nicht eingehalten werden, erfolgt eine nachträgliche Anpassung der Konditionen. Damit erhält der Arbeitnehmer auch die Konditionen, die ihm nach Equal Treatment zustehen.

Bei bewusster oder auch unbewusster Umgehung der Drehtürklausel drohen je nach Ausmaß strafrechtliche Konsequenzen wie Bußgelder und Strafen. Auch der Entzug der ANÜ-Erlaubnis ist eine mögliche Konsequenz. Die genauen Folgen und Sanktionen können bei der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.

 

Fazit

Die Drehtürklausel ist ein wichtiges und durchaus berechtigtes Instrument zum Schutz der Leiharbeitnehmer und sichert ihnen faire Bedingungen. Regelungen wie diese tragen auch dazu bei, Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit abzubauen.

In der Praxis ist die Drehtürklausel zudem recht einfach umzusetzen:

Wichtig ist nur, dass die 6-monatige Sperrfrist für eine Beschäftigung im selben Unternehmen zu anderen Bedingungen eingehalten wird.

Wenn du dich dann noch schriftlich über die letzten Einsatzorte deiner Mitarbeiter informieren lässt, bist du auf der sicheren Seite.

Kleiner Tipp: Du kannst den Mitarbeiter natürlich jederzeit innerhalb der 6 Monate zu besseren Konditionen beim Kunden einsetzen.

 

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    Rüdiger Bleckmann

    Geschäftsführer
    Digitalisierung, IT, Finanzen, Infrastruktur im HR – Meine Themen bei BS. Deren Entwicklung beobachte ich mit Spannung und begleite dazu unsere Partner im Rahmen ihrer Selbstständigkeit. Daneben hält mich meine Familie auf Trab (natürlich im positiven Sinne) und bei Fitness / Wellness lasse ich die Arbeit auch mal Arbeit sein.

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